Zurück zur Übersicht

Der Fall Blockalarm vs. BHE

Eine Analyse der ungerechtfertigten Ablehnung und der Beweis, dass politische Agenda über technische Fakten gestellt wurde.

2

Ablehnungen

der Mitgliedsanträge in 2019 und 2022.

0

Begründungen

Der BHE verweigerte konsequent jede sachliche Erklärung.

EN 50131

Zertifizierung

Ein entscheidender Qualitätsbeweis, der vollständig ignoriert wurde.

Chronologie der Verzögerung & Intransparenz

1

Jan 2018 - Jun 2019

Erster Antrag & Ablehnung

Blockalarm reicht einen vollständigen Antrag ein. Nach 18 Monaten folgt eine Ablehnung ohne jegliche Begründung, kurz nachdem der BHE intern beschließt, gegen "Infraschall"-Hersteller vorzugehen.

2

Jan 2022 - Mär 2022

Zweiter Antrag & Ablehnung

Blockalarm unternimmt einen neuen Versuch. Der Antrag wird erneut abgelehnt. Auf Nachfrage wird explizit mitgeteilt, dass der BHE "grundsätzlich keine Auskunft" zu den Gründen gibt.

!

Das Muster

Die Chronologie belegt ein klares Muster: Kooperation seitens Blockalarm wird mit Verzögerung und Verschwiegenheit seitens des BHE beantwortet. Die Ablehnungen sind nicht das Ergebnis einer fairen Prüfung.

Der technische Widerspruch

Der schlagende Beweis findet sich in den eigenen Dokumenten des BHE. Der Verband ignoriert bewusst die von seinen eigenen Experten getroffene Unterscheidung.

Was der BHE verurteilt:

„Infraschallmelder“

Technologie:

Simple Druckdifferenzmessung.

BHE-Bewertung:

„Nicht zu empfehlen, weil Falschalarmquote sehr hoch“

Quelle: BHE-Infoblatt „Einbruchmelder - Auswahl leicht gemacht“

Was Blockalarm verwendet:

„Akustischer Sensor“

Technologie:

Multikriterielle Geräuschanalyse (EN 50131 zertifiziert).

BHE-Bewertung:

Keine negative Bewertung

Quelle: BHE-Infoblatt „Einbruchmelder - Auswahl leicht gemacht“

Der ignorierte Qualitätsbeweis

Blockalarm QANTUM® ist nach **EN 50131 Grad 2** zertifiziert – dem Standard, den der BHE selbst fordert.

Die politische Agenda

Ein BHE-Protokoll vom April 2019 belegt den Beschluss, aktiv gegen "Infraschall"-Hersteller vorzugehen. Die erste Ablehnung folgte nur 2 Monate später.

Fazit: Eine willkürliche Entscheidung

Technisch Konform

Blockalarm erfüllt nachweislich die höchsten Normen (EN 50131). Ein technischer Grund für die Ablehnung existiert nicht.

Verfahren Unfair

Die Verschleppung, Intransparenz und Anwendung neuer Regeln auf alte Anträge verletzen die Prinzipien eines fairen Verfahrens.

🎯

Politisch Motiviert

Die Ablehnung war die Exekution einer politischen Agenda zum Schutz etablierter Mitglieder, nicht eine objektive Qualitätsprüfung.

Die Ablehnung war sachlich unbegründet, prozedural unfair und rechtlich willkürlich. Sie diente primär dem Markt-Gatekeeping, nicht der Qualitätssicherung.