Eine Analyse der ungerechtfertigten Ablehnung und der Beweis, dass politische Agenda über technische Fakten gestellt wurde.
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der Mitgliedsanträge in 2019 und 2022.
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Der BHE verweigerte konsequent jede sachliche Erklärung.
EN 50131
Ein entscheidender Qualitätsbeweis, der vollständig ignoriert wurde.
Jan 2018 - Jun 2019
Blockalarm reicht einen vollständigen Antrag ein. Nach 18 Monaten folgt eine Ablehnung ohne jegliche Begründung, kurz nachdem der BHE intern beschließt, gegen "Infraschall"-Hersteller vorzugehen.
Jan 2022 - Mär 2022
Blockalarm unternimmt einen neuen Versuch. Der Antrag wird erneut abgelehnt. Auf Nachfrage wird explizit mitgeteilt, dass der BHE "grundsätzlich keine Auskunft" zu den Gründen gibt.
Die Chronologie belegt ein klares Muster: Kooperation seitens Blockalarm wird mit Verzögerung und Verschwiegenheit seitens des BHE beantwortet. Die Ablehnungen sind nicht das Ergebnis einer fairen Prüfung.
Der schlagende Beweis findet sich in den eigenen Dokumenten des BHE. Der Verband ignoriert bewusst die von seinen eigenen Experten getroffene Unterscheidung.
„Infraschallmelder“
Technologie:
Simple Druckdifferenzmessung.
BHE-Bewertung:
„Nicht zu empfehlen, weil Falschalarmquote sehr hoch“
Quelle: BHE-Infoblatt „Einbruchmelder - Auswahl leicht gemacht“
„Akustischer Sensor“
Technologie:
Multikriterielle Geräuschanalyse (EN 50131 zertifiziert).
BHE-Bewertung:
Keine negative Bewertung
Quelle: BHE-Infoblatt „Einbruchmelder - Auswahl leicht gemacht“
Blockalarm QANTUM® ist nach **EN 50131 Grad 2** zertifiziert – dem Standard, den der BHE selbst fordert.
Ein BHE-Protokoll vom April 2019 belegt den Beschluss, aktiv gegen "Infraschall"-Hersteller vorzugehen. Die erste Ablehnung folgte nur 2 Monate später.
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Blockalarm erfüllt nachweislich die höchsten Normen (EN 50131). Ein technischer Grund für die Ablehnung existiert nicht.
❌
Die Verschleppung, Intransparenz und Anwendung neuer Regeln auf alte Anträge verletzen die Prinzipien eines fairen Verfahrens.
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Die Ablehnung war die Exekution einer politischen Agenda zum Schutz etablierter Mitglieder, nicht eine objektive Qualitätsprüfung.
Die Ablehnung war sachlich unbegründet, prozedural unfair und rechtlich willkürlich. Sie diente primär dem Markt-Gatekeeping, nicht der Qualitätssicherung.