Der Vorwurf: Subventionsbetrug
Am 10. Mai 2019 erstattete der Bundesverband Sicherheitstechnik (BHE) Strafanzeige gegen die Blockalarm GmbH. Der Kernvorwurf lautete, dass Blockalarm Kunden und die staatliche KfW-Bank vorsätzlich getäuscht habe, indem das Alarmsystem "BAexklusiv" fälschlicherweise als konform mit der Norm DIN EN 50131 beworben wurde – eine wesentliche Voraussetzung für den Erhalt öffentlicher Fördergelder.
Angeblicher potenzieller Schaden
€600.000+
Vom BHE geschätzter Schaden allein für 2017.
Ausgezahlte Fördergelder
€282.100
Gesamtförderung für 455 Anträge vor dem Stopp.
Der technische Kernkonflikt
Der Streit drehte sich um eine grundlegende Inkompatibilität. Blockalarms System nutzt Infraschall (niederfrequente Luftdruckänderungen) zur Detektion. Die Norm DIN EN 50131 fordert jedoch eine Technologie, die langsame, unauffällige Einbrüche zuverlässig erkennt und unempfindlich gegenüber Falschalarmen durch Umweltfaktoren wie Wind oder vorbeifahrende LKW ist – Schwächen, die Infraschallsystemen eigen sind.
Verletzte Norm | Anforderung der Norm | Begründung der Nichtkonformität |
---|---|---|
DIN EN 50131-1 | Definiert die Zuverlässigkeit des Gesamtsystems und die Falschalarmsicherheit. Systemnorm, nicht für Einzelkomponenten. | ✗Fälschlicherweise gegen eine Systemnorm zertifiziert; Technologie versagt bei Zuverlässigkeitstests. |
DIN EN 50131-2-7-1 | Für akustische Glasbruchmelder, die *ausschließlich* auf das Geräusch von Glasbruch reagieren. | ✗Infraschall erkennt *jede* Druckänderung, nicht nur Glasbruch. Eine grundlegende Fehlanwendung der Norm. |
DIN EN 50131-3 | Fordert ein sabotagesicheres Gehäuse für die Zentraleinheit, mit Erkennung für Öffnen oder Entfernen. | ✗"BAexklusiv" hatte zugängliche externe Anschlüsse und eine leicht zu umgehende Sabotageerkennung. |
Chronologie des Konflikts
5. Okt. 2017
Blockalarm erhält Konformitätszertifikate von der tschechischen Stelle Trezor Test s.r.o. Der BHE bezeichnet diese später als "sachlich falsch".
10. Mai 2019
Der BHE erstattet Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft München und leitet damit die Ermittlungen offiziell ein.
3. Dez. 2019
Die Polizei vollstreckt einen Durchsuchungsbeschluss am Hauptsitz von Blockalarm und beschlagnahmt Geschäftsunterlagen und Korrespondenz.
8. Okt. 2020
Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein, da dem Geschäftsführer Dirk Bienert kein subjektiver Tatvorsatz nachgewiesen werden kann.
Ein paradoxes Ergebnis
Der juristische Sieg
Das Verfahren wurde eingestellt. Die Staatsanwaltschaft sah keine ausreichenden Beweise für einen Betrugsvorsatz des Geschäftsführers, da dieser sich auf eine Herstellererklärung und Drittzertifikate verließ.
Verfahren Eingestellt
Die wirtschaftliche Niederlage
Die Ermittlungen allein reichten aus, damit die KfW-Bank alle Förderungen für Blockalarm-Produkte dauerhaft einstellte. Dies lähmte das Geschäftsmodell des Unternehmens und verschaffte Wettbewerbern einen entscheidenden Vorteil.
Förderung Verloren
Die Quantifizierung des wirtschaftlichen Schadens
Obwohl rechtlich entlastet, erlitt Blockalarm schweren, dokumentierten finanziellen und rufschädigenden Schaden. Die Strategie des BHE erwies sich als wirksam, um einen Konkurrenten auszuschalten, ohne eine Verurteilung zu benötigen.
Gemeldeter Umsatzrückgang
~66%
Rückgang im Jahr 2018, zurückgeführt auf den Wegfall der KfW-Förderung.
Dokumentierte Direktverluste
€91.237+
Aus abgelehnten Förderungen und potenziellen Vertragsrückabwicklungen.
Aufschlüsselung der direkten finanziellen Auswirkungen
Strategisches Fazit
Der Fall BHE gegen Blockalarm zeigt, dass in regulierten Branchen ein tiefes Verständnis von Rechtsrahmen und technischen Standards ein verheerenderes Wettbewerbsinstrument sein kann als Preisgestaltung oder Marketing. Durch das Auslösen einer staatlichen Untersuchung kann ein etablierter Branchenakteur einem Konkurrenten irreversiblen wirtschaftlichen Schaden zufügen und strategische Ziele erreichen, selbst wenn der Rechtsfall selbst scheitert.